Haufig gestellte Fragen zum Edelmetalldepot der SOLIT
- Fragen zum SOLIT Edelmetalldepot
- Fragen zum Thema Lagerung
- Fragen zum Thema Steuern
- Fragen zur Abwicklung
- Fragen zur Edelmetallanlage
Der Zugang zum Tresor erfolgt immer im 6-Augen-Prinzip, also nur durch einen Vertreter von SOLIT, einem Vertreter der Treuhänderin und einem Vertreter der Zürcher Freilager AG gemeinsam. Der Zugang zum Freilager ist nur möglich, wenn der Schweizer Zoll anwesend ist. Ist das Zollbüro nicht besetzt, und sei es nur über die Mittagspause, bleibt das Zollfreilager verschlossen.
Die Edelmetallbestände sind bei der AXA zum Wiederbeschaffungswert gegen Raub und Diebstahl versichert.
Die Zürcher Freilager AG gehört zu 100 % der AXA Leben AG, Winterthur.
Innerhalb der Spekulationsfrist: Ja, jedoch ist eine Verrechnung von Verlusten lediglich mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.
Ja, bei physischen Edelmetallen sind Gewinne abgeltungssteuerfrei und damit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für in Deutschland steuerlich veranlagte Privatpersonen auch komplett steuerfrei. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.
Nein, einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbes von Silber, Platin und Palladium in das SOLIT Edelmetalldepot liegt darin, dass die sonst übliche Mehrwertsteuer beim Erwerb dieser Weißmetalle entfällt, da die Einlagerung in einem Zollfreilager stattfindet. Nur bei physischer Auslieferung würde ggf. Mehrwertsteuer anfallen, und zwar immer der Mehrwertsteuersatz des Staates, in den die Lieferung erfolgen soll. Erfolgt aber eine (Teil-) Kündigung des SOLIT Edelmetalldepots ohne physische Auslieferung, fällt keine Mehrwertsteuer an.
Ja. Dies ist jederzeit möglich.
Grundsätzlich sind keine Kosten zu entrichten.
Ein Zollfreilager / Transitbereich ist eine zollneutrale Zone, in der Güter (auch Edelmetalle) ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen, gelagert werden können.
Als Eigentümer kann der Kunde eigenständig über seinen Miteigentum-Bruchteil am Sammelbestand der Edelmetalle verfügen.
Ganz einfach: Einen direkten Anspruch auf Ihr Edelmetall aus Ihrer Rolle als Eigentümer des Depots heraus. Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-Augen- Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern. Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert. Zudem veranlasst die Treuhänderin einmal im Quartal eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Ja, alle depotrelevanten Unterlagen wie z. B. Kaufabrechnungen, Barrenlisten, Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind somit für den Kunden einsehbar.
Sie erhalten zwei Mal im Jahr eine individuelle Aufstellung über Ihr Edelmetalldepot – davon einmal als Jahresdepotauszug zum letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres – im geschützten Kundenbereich der Homepage der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit können Sie jederzeit vollständig transparent in Ihrem individuellen passwortgeschützten Bereich den Stand Ihres Edelmetalldepots sowie alle depotrelevanten Unterlagen einsehen.
Ja, SOLIT bietet vollständige Transparenz. Über einen geschützten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe sowie über die SOLIT App ist der jeweilige Edelmetalldepotstand für den Anleger einsehbar.
Direkt nach dem Barrenkauf, der innerhalb von zwei Handelstagen nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages zzgl. Aufgeld auf dem Einzahlungskonto erfolgt, wird im speziell eingerichteten und gesicherten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe (www.solit-kapital.de) bzw. der SOLIT App die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Der Kunde kann diesen Bereich über seinen passwortgeschützten Zugang einsehen. Zudem erhält der Depotinhaber zu seinem Einmalkauf vom Treuhänder eine Kaufbestätigung über die erworbene Menge Edelmetalle (in Gramm) übersandt.
Ab dem Kauf partizipiert der Kunde voll an der Kursentwicklung. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Webseite der SOLIT Gruppe abgebildet.
In der Regel erfolgt der Barrenkauf am auf den Tag der Einzahlung des Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von zwei Handelstagen nach Einzahlung. Sind Barrenkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund nicht möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt.
Der Vertrag über die Eröffnung des Edelmetalldepots kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Vertrags schriftlich unterrichten.
Für die Eröffnung ist der zweiseitige Depotantrag von Ihnen vollständig auszufüllen, auf dem Sie auch die Kaufaufteilung auf Gold, Silber, Platin und Palladium festlegen. Zusätzlich müssen Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eindeutig legitimiert werden. Dies kann entweder durch Ihren Vermittler erfolgen oder durch das anerkannte PostIdent-Verfahren der Deutschen Post.