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FAQ zum Edelmetalldepot und zu Gold, Platin, Silber und Palladium online kaufen2021-04-08T15:12:25+02:00

Haufig gestellte Fragen zum Edelmetalldepot der SOLIT

Wie läuft der Zugang zum Tresorraum in der Praxis?2021-03-10T08:42:54+01:00

Der Zugang zum Tresor erfolgt immer im 6-Augen-Prinzip, also nur durch einen Vertreter von SOLIT, einem Vertreter der Treuhänderin und einem Vertreter der Zürcher Freilager AG gemeinsam. Der Zugang zum Freilager ist nur möglich, wenn der Schweizer Zoll anwesend ist. Ist das Zollbüro nicht besetzt, und sei es nur über die Mittagspause, bleibt das Zollfreilager verschlossen.

Bei wem, wie und gegen was ist die Ware versichert?2021-03-10T08:42:05+01:00

Die Edelmetallbestände sind bei der AXA zum Wiederbeschaffungswert gegen Raub und Diebstahl versichert.

Wer ist der Eigentümer der Zürcher Freilager AG?2021-03-10T08:41:38+01:00

Die Zürcher Freilager AG gehört zu 100 % der AXA Leben AG, Winterthur.

Kann ich eventuelle Verluste steuerlich absetzen?2021-03-10T08:41:16+01:00

Innerhalb der Spekulationsfrist: Ja, jedoch ist eine Verrechnung von Verlusten lediglich mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.

Ist mein Depotbestand abgeltungssteuerfrei? Welche Steuern fallen auf Gewinne an?2021-03-10T08:40:42+01:00

Ja, bei physischen Edelmetallen sind Gewinne abgeltungssteuerfrei und damit nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr für in Deutschland steuerlich veranlagte Privatpersonen auch komplett steuerfrei. Für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater. Die an dieser Stelle dargelegten Informationen sind allgemeiner Natur und bieten keinen Ersatz für eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.

Fällt auf den Einkauf von Silber, Platin und Palladium Mehrwertsteuer an?2021-03-10T08:40:09+01:00

Nein, einer der wesentlichen Vorteile des Erwerbes von Silber, Platin und Palladium in das SOLIT Edelmetalldepot liegt darin, dass die sonst übliche Mehrwertsteuer beim Erwerb dieser Weißmetalle entfällt, da die Einlagerung in einem Zollfreilager stattfindet. Nur bei physischer Auslieferung würde ggf. Mehrwertsteuer anfallen, und zwar immer der Mehrwertsteuersatz des Staates, in den die Lieferung erfolgen soll. Erfolgt aber eine (Teil-) Kündigung des SOLIT Edelmetalldepots ohne physische Auslieferung, fällt keine Mehrwertsteuer an.

Kann ich einen Bevollmächtigten ernennen?2021-03-10T08:38:17+01:00

Ja. Dies ist jederzeit möglich.

Zu welchen Kosten sind Umschreibungen / Schenkungen möglich?2021-03-10T08:37:48+01:00

Grundsätzlich sind keine Kosten zu entrichten.

Was heißt Zollfreilager / Transitbereich?2021-03-10T08:37:30+01:00

Ein Zollfreilager / Transitbereich ist eine zollneutrale Zone, in der Güter (auch Edelmetalle) ohne Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen, gelagert werden können.

Kann ich physisch über meinen Bestand verfügen?2021-03-10T08:37:03+01:00

Als Eigentümer kann der Kunde eigenständig über seinen Miteigentum-Bruchteil am Sammelbestand der Edelmetalle verfügen.

Welche Sicherheiten habe ich?2021-03-10T08:36:37+01:00

Ganz einfach: Einen direkten Anspruch auf Ihr Edelmetall aus Ihrer Rolle als Eigentümer des Depots heraus. Die Ein- und Auslagerung von Edelmetallbarren erfolgt ausschließlich im 6-Augen- Prinzip. Hierfür müssen ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle anwesend sein. Keine Person hat alleine Zugang zu den Tresoren und Schließfächern. Sämtliche Ein- und Auslagerungsvorgänge werden von der Treuhänderin überwacht und protokolliert. Zudem veranlasst die Treuhänderin einmal im Quartal eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Werden Geschäftsbewegungen dokumentiert?2021-03-10T08:35:47+01:00

Ja, alle depotrelevanten Unterlagen wie z. B. Kaufabrechnungen, Barrenlisten, Dokumentationen von Ein- und Auslagerungen werden im geschützten Kundenbereich hinterlegt und sind somit für den Kunden einsehbar.

Welche Abrechnungen erhalte ich?2021-03-10T08:35:27+01:00

Sie erhalten zwei Mal im Jahr eine individuelle Aufstellung über Ihr Edelmetalldepot – davon einmal als Jahresdepotauszug zum letzten Handelstag eines jeden Kalenderjahres – im geschützten Kundenbereich der Homepage der SOLIT Gruppe sowie in der SOLIT App zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit können Sie jederzeit vollständig transparent in Ihrem individuellen passwortgeschützten Bereich den Stand Ihres Edelmetalldepots sowie alle depotrelevanten Unterlagen einsehen.

Kann ich die Entwicklung meines Edelmetalldepots online einsehen?2021-03-10T08:35:00+01:00

Ja, SOLIT bietet vollständige Transparenz. Über einen geschützten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe sowie über die SOLIT App ist der jeweilige Edelmetalldepotstand für den Anleger einsehbar.

Wie erfährt der Kunde seinen Einstiegskurs?2021-03-10T08:34:26+01:00

Direkt nach dem Barrenkauf, der innerhalb von zwei Handelstagen nach vollständigem Eingang des Kaufbetrages zzgl. Aufgeld auf dem Einzahlungskonto erfolgt, wird im speziell eingerichteten und gesicherten Login-Bereich auf der Webseite der SOLIT Gruppe (www.solit-kapital.de) bzw. der SOLIT App die gekaufte Menge und der entsprechende Kurs hinterlegt. Der Kunde kann diesen Bereich über seinen passwortgeschützten Zugang einsehen. Zudem erhält der Depotinhaber zu seinem Einmalkauf vom Treuhänder eine Kaufbestätigung über die erworbene Menge Edelmetalle (in Gramm) übersandt.

Ab dem Kauf partizipiert der Kunde voll an der Kursentwicklung. Die Preisentwicklung wird ebenfalls auf der Webseite der SOLIT Gruppe abgebildet.

Wann erfolgt der Kauf der Edelmetalle?2021-03-10T08:27:49+01:00

In der Regel erfolgt der Barrenkauf am auf den Tag der Einzahlung des Kunden folgenden Handelstag, spätestens jedoch innerhalb von zwei Handelstagen nach Einzahlung. Sind Barrenkäufe an einem Handelstag aus einem wichtigen Grund nicht möglich, so findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt.

Wie erfolgt die Annahme des Verwahrvertrages?2021-03-10T08:27:22+01:00

Der Vertrag über die Eröffnung des Edelmetalldepots kommt erst mit Annahme (Gegenzeichnung) durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf. Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Vertrags schriftlich unterrichten.

Welche Formulare muss ich für eine Depoteröffnung aus­ füllen?2021-03-10T08:26:51+01:00

Für die Eröffnung ist der zweiseitige Depotantrag von Ihnen vollständig auszufüllen, auf dem Sie auch die Kaufaufteilung auf Gold, Silber, Platin und Palladium festlegen. Zusätzlich müssen Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eindeutig legitimiert werden. Dies kann entweder durch Ihren Vermittler erfolgen oder durch das anerkannte PostIdent-Verfahren der Deutschen Post.

Kann ein SOLIT Edelmetalldepot für Minderjährige eingerichtet werden?2021-03-10T08:24:00+01:00

Ja, die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots ist auch für Minderjährige möglich. Hierbei müssen alle gesetzlichen Vertreter den Antrag auf Depoteinrichtung unterzeichnen, die darüberhinaus auch identifiziert werden müssen. Zusätzlich ist dem Antrag auf Depoteröffnung eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen beizufügen.

Können ausländische Staatsbürger Kunde werden?2021-03-10T08:23:28+01:00

Ja, grundsätzlich können die Bürger fast aller Staaten der Welt (außer US-Amerikaner) ihr SOLIT Edelmetalldepot eröffnen.

Besteht eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Fi­ nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)?2021-03-10T08:23:09+01:00

Nein, es besteht keine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit meinem SOLIT Edelmetalldepot an?2021-03-10T08:22:54+01:00

Bei der Konzeption des SOLIT Edelmetalldepots wurde höchster Wert darauf gelegt, für den Kunden eine bestmögliche Kombination aus Sicherheit, Transparenz und Fungibilität zu ermöglichen. Der Kaufbetrag (Einmalkauf oder Ansparplan) wird grundsätzlich zu 100 % zum Erwerb von Edelmetallen verwendet. Der Erwerb der Edelmetalle erfolgt täglich, wodurch der Kunde sofort zum aktuellen Kurs die auf seinen Kaufbetrag entfallenden Edelmetalle erwirbt. Das zu entrichtende Aufgeld beträgt 5 %. Die gesamten Kosten werden i. d. R. bereits durch die dargestellten Einkaufsvorteile des SOLIT Edelmetalldepots gegenüber dem Direkterwerb von Edelmetallen überkompensiert. Die laufende Verwaltungsgebühr beträgt 1,6 % p. a. inkl. etwaig anfallender MwSt. (0,4 % p. Q.) und enthält sämtliche Kosten für Einlagerung, Versicherung, Verwaltung sowie den Treuhandservice.

Besteht bei dem SOLIT Edelmetalldepot eine Mindesthaltedauer?2021-03-10T08:21:28+01:00

Der Verwahrvertrag zwischen dem Verwahrer und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kunden haben die Möglichkeit, jederzeit den Verwahrvertrag zu kündigen. Auch eine Teilkündigung ist möglich.

Gibt es eine Depotbank in Zürich?2021-03-10T08:20:57+01:00

Die Lagergesellschaft ist keine Bank, sondern die Zürcher Freilager AG. Nähere Informationen zur Lagergesellschaft finden sich im Internet unter www.zf-immo.ch und www.embraport.ch. Das SOLIT Edelmetalldepot ist durch diese Konstellation weit- gehend bankenunabhängig.

Wer ist die unabhängige Treuhandgesellschaft und welche Leistungen erbringt sie?2021-03-10T08:20:39+01:00

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleurin trägt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH dafür Sorge, dass das Geld des Kunden nur nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für das SOLIT Edelmetalldepot verwendet wird. Sie veranlasst einmal pro Quartal eine körperliche Inventur durch eine Wirtschaftsprüfungsgeselschaft und wird den Kunden hierüber und über alle wesentlichen Entwicklungen unterrichten.

Sie unterhält ein umfangreiches Controlling der Depots während der Kauf-, Lager- und Veräußerungsphase eines jeden Kunden und kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Kunden sowie die verantwortlichen Partner.

Welche Kontrollorgane gibt es beim SOLIT Edelmetall­ depot?2021-03-10T08:19:52+01:00

Im Rahmen der durch die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH durchgeführten Mittelverwendungskontrolle wird sichergestellt, dass Ihr Geld ausschließlich nach den Maßgaben der Vertragsbedingungen zum Kauf von Edelmetallen verwendet wird.

Für den Zugang zum Tresor der Gesellschaft gilt das „6-Augen- Prinzip“. Es müssen mindestens drei Personen anwesend sein, nämlich jeweils ein Vertreter des Verwahrers, der Treuhänderin und der Lagerstelle.

Wie kann ich das SOLIT Edelmetalldepot wieder auflösen / kündigen? Wie funktioniert die Auslieferung der Edel­ metalle und mit welchen Kosten ist diese verbunden?2021-03-10T08:17:36+01:00

Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde ein Wahlrecht. Er kann die physische Auslieferung der dem Depot gutgeschriebenen Menge von Gold in Barren ab 1 g, von Silber ab 100 g und von Platin bzw. Palladium ab 10 g verlangen. Ein eventuell erforderlich werdender Spitzenausgleich erfolgt durch Auszahlung des Restbetrages. Für die Auslieferung hat der kündigende Kunde eine Gebühr gemäß des aktuellen Preisverzeichnisses des Verwahrers zu entrichten.

Daneben hat der kündigende Kunde die Möglichkeit sich die Edelmetalle selbst abzuholen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, wenn das Edelmetall vom Kunden abgeholt wird. Wenn der Kunde einen Transport wünscht, gibt SOLIT die Kosten der Lie- ferung 1:1 weiter. Bei physischer Auslieferung von Silber, Platin und Palladium aus dem Freilager heraus, ist Mehrwertsteuer zu entrichten.

Statt der physischen Lieferung bzw. Selbstabholung kann der kündigende Kunde letztlich die seinem Depot gutgeschriebene Edelmetallmenge ganz oder zum Teil verkaufen. Der Verkauf erfolgt zum Fixingpreis der Londoner Börse („LBMA Gold Price“, „LBMA Silver Price“, „LBMA Platinum Price“ bzw. „LBMA Palladium Price“) am betreffenden Handelstag abzgl. 1,5 % bei Gold sowie 3 % bei Silber, Platin sowie Palladium.

In welchem Zeitraum muss die Zahlung für den Edelmetallkauf geleistet werden?2021-03-10T08:16:21+01:00

Die Anlage in das SOLIT Edelmetalldepot kann wahlweise sofort in Form eines Einmalkaufs oder als Ansparplan geleistet werden. Auch eine Kombination ist möglich.

Kann der Edelmetallkauf auch in monatlichen Raten ge­ leistet werden?2021-03-10T08:14:32+01:00

Ja, Sie können die Einlage in Form eines Ansparplans in monatlichen Raten zu mindestens EUR 50 leisten.

Ist die Aufteilung auf Gold, Silber, Platin und Palladium möglich?2021-03-10T08:14:57+01:00

Ja, die Aufteilung der Anlage ist nach Belieben möglich. Sie erhalten nach erfolgtem Erwerb eine Mitteilung über Ihren Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumanteil in Gramm.

Wie hoch ist der Einkaufsvorteil des SOLIT Edelmetall­ depots gegenüber dem direkten Kauf von Edelmetallen bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler?2021-03-10T08:15:57+01:00

Durch die Eröffnung eines SOLIT Edelmetalldepots profitiert der Anleger unabhängig vom Kaufbetrag von erheblichen Preisvorteilen.

Einkaufsvorteil durch gemeinschaftlichen Erwerb größt­ möglicher Barreneinheiten:

Wie den folgenden Grafiken zu entnehmen ist, ergeben sich Einkaufsvorteile im deutlich zweistelligen Prozentbereich durch den gemeinschaftlichen Erwerb größtmöglicher Barreneinheiten.

Besonders groß ist der Vorteil bei Sparplänen: Für kleine Anlagebeträge, wie z. B. EUR 100 im Monat, könnte man nur Kleinstbarren erwerben, in deren Preise bereits enorm hohe Aufschläge je Gramm Edelmetall eingepreist wurden. Über das SOLIT Edelmetalldepot erwerben Sie mit Ihrer monatlichen Sparrate einen Bruchteil eines günstigen und mehrwertsteuerfreien Großbarrens – hohe Preisaufschläge entfallen. Die Folge: Mit jeder Sparrate erhalten Sie deutlich mehr Edelmetall für Ihr Geld: Gold (ca. 13 %) bzw. Silber (ca. 32 %).

Was sind die speziellen Vorteile des SOLIT Edelmetalldepots – gerade auch im Vergleich zum Kauf von Edelmetallen am Bankschalter?2021-03-10T08:01:48+01:00

Die vordergründig einfachste Möglichkeit, der Kauf am Bankschalter, ist prinzipiell sinnvoll, hat aber drei wesentliche Nachteile:

  1.  Gold, Silber, Platin und Palladium, das Sie zu Hause lagern, ist im Normalfall nicht durch die übliche Hausratversicherung versichert. Eine solche Versicherung ist – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Kosten bei Lagerung in einem eigenen Safe abzuschließen. Bei Verwahrung von größeren Mengen Edelmetall stellt sich zusätzlich die Frage, ob man sich mit solchen Werten im Haus wohlfühlt.
  2.  Der private Besitz von Gold ist in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Staaten (auch in Deutschland) in Krisenzeiten verboten worden. Im Krisenfall, in dem z. B. der Euro durch eine Hyperinflation seinen Wert praktisch verlieren könnte, ist also nicht gewährleistet, dass in Deutschland der Besitz von Gold, Silber, Platin und Palladium weiterhin erlaubt ist.
  3. Der private Erwerb von Münzen und kleinen Barren ist bei Gold, Silber, Platin und Palladium relativ teuer, da die Einkaufspreise pro Gramm und mit der Größe der Edelmetalleinheit abnehmen. Hinzu kommt, dass beim Erwerb von Silber, Platin und Palladium in Deutschland zusätzlich Mehrwertsteuer anfällt.

Eine einzigartige Lösung für eine Investition in Gold, Silber, Platin und Palladium bietet Ihnen das SOLIT Edelmetalldepot, in dessen Rahmen die Edelmetalle in physischer Form erworben werden und für die sichere Verwahrung gesorgt wird. Durch gemeinschaftlichen Einkauf werden Größenvorteile genutzt. Der Einkauf wird zu Großhandelskonditionen realisiert. Die unabhängige Verwahrung erfolgt in der Schweiz in Lagerräumen mit „hoher Sicherheit“. Durch die Lagerung in einem Freilager fällt beim Erwerb von Silber, Platin und Palladium keine Mehrwertsteuer an. Die Lagerung ist bankenunabhängig, also abgesichert gegen systemische Risiken des gegenwärtigen Finanzsystems.

Warum ist es sinnvoll in Edelmetalle zu investieren?2021-03-10T08:02:50+01:00

Gold, Silber, Platin und Palladium gelten zu Recht als die einzigen mobilen Anlagegüter, die während tausenden Jahren voller Kriege, Katastrophen und Währungsreformen beständig ihren Wert als Tauschmittel erhalten konnten. Damit unterscheiden sie sich deutlich von ungedeckten Währungen, die einer stetigen Geldentwertung unterliegen. Physische Edelmetalle sind daher zur Sicherung der eigenen Ersparnisse und des Vermögens geeignet wie kaum ein anderes Anlageinstrument – unabhängig von systemischen Risiken sowie inflationären Entwicklungen. Zudem lassen sich durch die Knappheitskonstellation auf den Märkten für Gold, Silber, Platin und Palladium positive Preisentwicklungstendenzen aufzeigen

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